Kamerun: Inhaftierte Humanitäre Helfer*innen und die „anglophone Krise“
Im Südwesten Kameruns mussten wir im März 2022 schweren Herzens unsere dringend benötigte Arbeit einstellen. Der Grund dafür liegt in der Inhaftierung von Mitarbeiter*innen, um deren Freilassung wir uns seit mehr als vier Monaten bemühen. Ihnen wird politisches Agieren vorgeworfen, obwohl sie in Wahrheit nichts anderes gemacht haben, als medizinische Hilfe zu leisten. Wir arbeiten streng nach humanitären Prinzipien, die für unsere Arbeit eine unabdingbare Voraussetzung sind. Weshalb vermochte ihre Einhaltung in diesem konkreten Fall nicht, unsere Mitarbeiter*innen zu schützen?
Vor mehr als vier Monaten wurden Marguerite M. und Ashu D. in Südwest-Kamerun inhaftiert. Marguerite arbeitete als Krankenschwester für uns und Ashu als Krankenwagenfahrer. Sie halfen Patient*innen in einer Region, in der die Menschen unter den Auswirkungen eines Konflikts leiden.
Die „anglophone Krise“ – ein Konflikt mit Wurzeln in der Kolonialzeit
Seit mehr als fünf Jahren kommt es im Nord- und Südwesten Kameruns zu Gewalt zwischen staatlichen Sicherheitskräften und anglophonen Separatistengruppen. In der sogenannten „anglophonen Krise“ sind u.a. bewaffnete Überfälle auf die Bevölkerung zu einer Realität geworden. Der Konflikt zwischen dem französisch geprägten Mehrheitsstaat und den beiden kleineren englisch geprägten Regionen schwelt schon seit Jahrzehnten, manifestiert sich jedoch insbesondere seit 2016. Damals hatten zwei Gewerkschaftsorganisationen mit Streiks gegen die zunehmende Frankophonisierung des Justiz- und Bildungssystem begonnen. Zusammen mit Aktivist*innen hatten sie den Schutz des Rechtssystems in den anglophonen Regionen gefordert. Aus einem politischen Konflikt um Sprache wurde mit der Zeit ein bewaffneter Konflikt, bei dem es um grundlegende soziale, wirtschaftliche und politische Themen geht.
Der Ursprung des Problems reicht bis in die Kolonialzeit zurück. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs hatte es mit den beiden Amtssprachen Englisch und Französisch auch zwei Bildungs- und Rechtssysteme gegeben. 1961 hatte sich nach der Gründung der Republik Kamerun ein Teil des ehemals britischen Kamerun dem frankophonen Teil angeschlossen. Seither beklagt sich die Bevölkerung der anglophonen Minderheit über eine zunehmende Benachteiligung.
Unter den Patient*innen, denen wir helfen, sind auch solche mit Schusswunden
Wir haben bislang im Südwesten Kameruns u.a. mit Krankentransporten geholfen. Die meisten dringenden Transporte sind z.B. solche von Kindern mit Malaria, von Frauen in den Wehen oder von durch Verkehrsunfälle Verletzte. Doch auch die Versorgung von Patient*innen mit Schussverletzungen ist für uns in der Region nicht ungewöhnlich. Am Morgen des 26. Dezembers 2021 wurden Marguerite und Ashu mit einem Krankenwagen von uns in die Gegend von Tinto geschickt, um einen Mann mit einer Schusswunde abzuholen, der dringend Hilfe benötigte. Der 27-jährige Patient hatte keine Ausweispapiere, was in Kamerun nicht unüblich ist. Wie mit den Behörden vereinbart, kommunizierten wir den Transport: den Abfahrtsort, den Bestimmungsort, ob der Patient über einen Ausweis verfügt usw. Seit 2021 das Verfahren für die Kommunikation mit den Behörden formalisiert worden war, haben 132 Krankentransporte von uns auf diese Weise problemlos stattgefunden. Weder Marguerite noch Ashu wussten, wer der Patient war oder ob er einer bestimmten Gruppe zugehörte.
An einem Kontrollpunkt in Nguti wurde ihnen die Weiterfahrt verweigert, sie wurden zurück nach Mamfe eskortiert und verhaftet. Seither sind sie dort inhaftiert. Sie wurden beschuldigt, an einer Operation zur Ausschleusung eines Terroristen beteiligt gewesen zu sein, Überstellungspapiere gefälscht und dem Patienten eine falsche Identität gegeben zu haben sowie mit separatistischen Rebellen zusammenzuarbeiten.
Keine unserer oder der Erklärungen des Rechtsbeistands von Marguerite und Ashu haben bislang zu ihrer Freilassung geführt.
Zu den Prinzipien der humanitären Arbeit gehört die Hilfe auf allen Seiten des Konflikts
Die Bereitstellung von Nothilfe für Menschen in lebensbedrohlichen Situationen ist auch nach kamerunischem Recht geschützt. Wir haben uns an die mit den Behörden vereinbarten Richtlinien gehalten. Solche Art der Kommunikation mit den Akteuren vor Ort ist ein wichtiger Bestandteil unserer Projektarbeit. Wir müssen generell mit allen Konfliktparteien sprechen, um den Zugang zu den Menschen vor Ort und die Sicherheit der Teams zu gewährleisten und unsere Arbeit in Gewaltkontexten leisten zu können. Auch der Kontakt zur Bevölkerung ist selbstverständlich sehr wichtig, um Vertrauen aufzubauen – unsere Kontaktnummern waren in der Region bekannt, damit Menschen sich bei Notfällen an uns wenden können.
Ein weiteres wichtiges Fundament unserer unparteilichen humanitären Arbeit ist es, alle Patient*innen zu behandeln. Wir versorgen Verletzte unabhängig davon, auf welcher Seite eines Konflikts sie stehen, also auch Mitglieder von staatlichen Streitkräften und beispielsweise solche separatistischen Gruppen.
Unabhängigkeit, Neutralität und Unparteilichkeit sind die unabdingbaren Voraussetzungen dafür, dass wir unsere humanitäre Hilfe leisten können. Die Prinzipien sorgen dafür, die Wahrnehmung zu vermeiden, wir stünden ggf. auf einer der Seiten des Konflikts.
Durch einen Bericht freigesprochen und dennoch nicht freigelassen
In Kamerun haben wir selbstverständlich all dies vorgetragen. Auf Ersuchen des Verteidigungsministeriums veröffentlichte die unabhängige kamerunische Organisation Mandela International Center einen Bericht, in dem Marguerite und Ashu sowie Ärzte ohne Grenzen von jeglichem Fehlverhalten freigesprochen wurden. Wie wir selbst fordert der Bericht die sofortige Freilassung der beiden Kolleg*innen. Doch hat dies bis heute keinen Effekt.
Im Gegenteil: Wochen nach der Verhaftung von Marguerite und Ashu, wurden im Januar 2022 in einem neuen Fall zwei weitere unserer Mitarbeiter*innen verhaftet. Ihnen wird vorgeworfen, mit den Separatist*innen zusammenzuarbeiten.
Da wir nicht noch weitere unserer Mitarbeiter*innen in Gefahr bringen können, haben wir nun die schwierige Entscheidung getroffen unsere Aktivitäten in Südwest-Kamerun einzustellen – obwohl die Menschen dort unsere Hilfe dringend brauchen. Selbstverständlich sind wir bereit, unseren Dialog mit den kamerunischen Behörden fortzusetzen, damit unsere unschuldig inhaftierten Mitarbeiter*innen freigelassen werden.
Wir arbeiten im Kamerun in der Region Hoher Norden und in der Hauptstadt Yaoundé, wo wir die Menschen unter anderem dabei unterstützen, Zugang zu Gesundheitszentren und Krankenhäusern zu erhalten. Wir kümmern uns und die Gesundheitsbedürfnisse von Kindern unter 5 Jahren und machen chirurgische Überweisungen. Zudem unterstützen wir die Gesundheitsbehörden dabei, auf Krankheitsausbrüche und saisonal bedingten Krankheiten zu reagieren – unter ihnen Malaria, Mangelernährung, Cholera oder Covid-19.
2020 haben wir noch eine Million Menschen in Kamerun behandelt. Im Dezember 2020 wurden unsere Aktivitäten in der Region Nordwest von den Behörden suspendiert – seither versuchen wir, dort erneut eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Nun haben wir uns entschieden, unsere Aktivitäten in der Region Südwest zu beenden, um uns auf die Unterstützung unserer inhaftierten Kolleg*innen zu konzentrieren.
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Update vom 19.5.2022: Zwei unserer inhaftierten Mitarbeitenden sind nach knapp fünf Monaten vorläufig aus der Haft entlassen worden. Die beiden anderen Mitarbeitenden von Ärzte ohne Grenzen befinden sich jedoch noch immer in Haft. Wir sind nach wie vor bereit, den Dialog mit den Behörden fortzusetzen, um auch ihre Freilassung zu ermöglichen.